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PM vom 12.11.2007Frankfurt a.M./Berlin - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert eine bundesgesetzliche Regelung der Hochschulzulassung und -abschlüsse. Das erklärte das für Hochschule und Forschung verantwortliche GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller in der heutigen Bundestagshörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes (HRG). Keller hat an der Sitzung als Sachverständiger teilgenommen.
Der GEW-Sprecher betonte, dass der Bund auch nach der Föderalismusreform von 2006 wichtige hochschulpolitische Kompetenzen besitze: Gemäß Artikel 74 des Grundgesetzes könne er die Hochschulzulassung und -abschlüsse regeln. Er forderte den Bundestag auf, von dieser Kompetenz Gebrauch zu machen. „Ohne eine bundesgesetzliche Regelung kann niemand den Studierenden rechtssicher garantieren, dass ihre Studienleistungen und Hochschulabschlüsse bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland anerkannt werden. Das ist ein Anachronismus vor dem Hintergrund, dass sich Deutschland im Bologna-Prozess zur Förderung der Mobilität im europäischen Hochschulraum verpflichtet hat“, betonte Keller.
Auch die Zulassung zum Hochschulstudium bedürfe dringend einer Bundesgesetz-Regelung. Keller erinnerte an das Numerus Clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BverfG), nach dem die Hochschulen ihre Ausbildungskapazitäten ausschöpfen müssen, bevor sie Studienbewerber abweisen. „Wir brauchen ein Bundesgesetz um auszuschließen, dass Studienplätze unbesetzt bleiben, gleichzeitig aber viele Studienbewerber abgewiesen werden. Der Bundesgesetzgeber hat eine bildungspolitische Verantwortung dafür, größt mögliche Chancengleichheit bei der Erstellung der Kriterien für die Hochschulzulassung zu gewährleisten“, sagte Keller.
„Auch der Hochschulzugang von Menschen, die sich im Beruf qualifiziert haben, soll per Bundesgesetz geregelt werden“, unterstrich Keller. Er betonte, dass sich die Rechtslage seit dem Studiengebührenurteil des BverfG von 2005 durch die Föderalismusreform erheblich verändert habe.