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PM vom 31.12.2012Frankfurt a.M. - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aufgefordert, die Verhandlungen über tarifvertragliche Eingruppierungsregelungen für Lehrkräfte wieder aufzunehmen. „Es ist ein Skandal, dass die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte weiterhin von den Ländern einseitig und willkürlich festgelegt werden kann. Die TdL muss sich endlich bewegen“, betonte GEW-Verhandlungsführerin Ilse Schaad am Dienstag in Frankfurt a.M.. Die Verhandlungen waren unterbrochen worden, nachdem sich die TdL während der Tarifrunde 2011 geweigert hatte, auch die Arbeitsbedingungen angestellter Lehrkräfte vollständig per Tarifvertrag zu regeln. Die Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L), auf die sich Gewerkschaften und TdL in der Tarifrunde geeinigt hatten, ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Sie gilt nicht für Lehrkräfte.
GEW-Mitglieder hatten sich in der Tarifrunde massiv an Streiks und Aktionen beteiligt, um eine Entgeltordnung für angestellte Lehrkräfte durchzusetzen. Sie erkämpften ein Sonderkündigungsrecht für eine Regelung, die verhindert, dass die angestellten Lehrkräfte in den östlichen Bundesländern für diese Forderung streiken können. Gerade hier gibt es Bundesländer wie Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, in denen nahezu alle Lehrkräfte nicht verbeamtet, sondern im Angestelltenstatus beschäftigt sind.
Bevor die GEW von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht und ihre Mitglieder wieder zu Streiks aufruft, sollten die Arbeitgeber die Möglichkeit haben, sich in Verhandlungen kompromissbereit zu zeigen, sagte Schaad.
Info: Die Gewerkschaften haben vereinbart, dass die GEW die Verhandlungsführung für die Lehrkräfte hat.
Schon nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der bis 2006 galt, waren die Lehrkräfte von der Vergütungsordnung, die für alle anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder die Eingruppierung regelt, ausgenommen. Die Länder gruppieren die Lehrkräfte nach „Lehrerrichtlinien“ ein, die sie einseitig erlassen und ändern können. Sie setzen diese von der TdL verabschiedeten Richtlinien sehr unterschiedlich um. Deshalb gibt es trotz gleicher Tätigkeit und gleicher Qualifikation der Lehrkräfte bei der Bezahlung erhebliche Unterschiede.
Bereits 2006 hatten die Tarifparteien vereinbart, dass sie in die Verhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung im TV-L auch die Eingruppierung der Lehrkräfte einbeziehen. Diese Vereinbarung wurde in der Tarifrunde 2009 mit einer konkreten Verhandlungszusage „unverzüglich nach den Sommerferien“ bekräftigt. Doch auch im weiteren Verlauf war die TdL mehrfach erst nach massiven Streikankündigungen und Warnstreiks der GEW an den Verhandlungstisch zu bringen. Die immer wieder unterbrochenen Verhandlungen sind bis heute ohne Ergebnis.
Für das Tarifgebiet Ost gilt nach wie vor § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O, der als tarifvertragliche Regelung auf die Lehrerrichtlinien verweist. Solange diese Regelung nicht gekündigt ist, besteht für die Beschäftigten in den östlichen Bundesländern zum Thema Entgeltordnung Friedenspflicht. Die GEW wird die Entscheidung, ob sie von dem 2011 vereinbarten Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, auch vor dem Hintergrund treffen, wie die TdL auf die erneute Verhandlungsaufforderung, die Ende vergangener Woche an die Arbeitgeber gegangen ist, reagiert.