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30.04.2009

GEW wird Vereinte Nationen in Genf anrufen

Bildungsgewerkschaft zur Studiengebühren-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Frankfurt a.M./Leipzig - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen kritisiert. „Durch Ratifizierung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, das Hochschulstudium unentgeltlich zu machen. Daran haben sich auch die Regierungen und Parlamente der Bundesländer zu halten“, erklärte das für Hochschulen verantwortliche GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller am Donnerstag mit Blick auf die gestern Abend veröffentlichte Gerichtsentscheidung.

In seiner Urteilbegründung habe das Leipziger Gericht auf die angebliche Sozialverträglichkeit des nordrhein-westfälischen Studiengebührenmodells abgehoben. „Ich kann die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts nicht nachvollziehen. Der Wortlaut des Internationalen Pakts ist eindeutig: Das Studium muss gebührenfrei werden. In Nordrhein-Westfalen ist das Gegenteil geschehen“, sagte Keller. „Sozialverträgliche Studiengebühren gibt es nicht. Auch nicht, wenn, wie in Nordrhein-Westfalen, die Studierenden ein – verzinstes – Darlehen aufnehmen können. Schon zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts müssen sich heute viele Studierende verschulden. Die Aussicht, nach dem Studium mit einem Schuldenberg ins unsichere Erwerbsleben starten zu müssen, schreckt nachweislich viele junge Menschen von den Hochschulen ab.“

Keller forderte die Bundesregierung auf, ggf. durch eine Grundgesetzänderung die Voraussetzungen für ein bundesweites Gesetz zur Sicherung der Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums zu sichern. Dies sei notwendig, wenn nicht auf andere Weise gewährleistet werden kann, dass Deutschland seine völkerrechtlichen Verpflichtungen einhält.

Der Hochschulexperte kündigte an, dass sich die GEW erneut an den für die Überwachung des Pakts zuständigen Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Genf wenden werde. „Der Ausschuss hat bereits 2001 die damalige Erhebung von Einschreib- und Rückmeldegebühren in mehreren Bundesländern gerügt. Dass inzwischen sechs Länder allgemeine Studiengebühren ab dem ersten Semester verlangen, dürfte bei der 2010 anstehenden Überprüfung der Umsetzung des Pakts in Genf auf Unverständnis stoßen. Zumal in Deutschland schon heute sehr viel stärker als in anderen Industrieländern die Chance, ein Studium aufzunehmen, von der sozialen Herkunft abhängt: Deutschland ist leider schon Weltmeister in sozialer Auslese. In einem Alternativbericht zur Umsetzung des Internationalen Pakts in Deutschland werden wir die Verletzung des Rechts auf Bildung durch Studiengebühren monieren“, sagte Keller.

Info: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 2009: Aktenzeichen, BVerwG 6 C 16.08, finden Sie unter rechts stehendem Link.

Auszug aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Artikel 13 – Recht auf Bildung):

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. (...) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts (...) der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss (...).“

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