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ProfessorInnen„Wissenschaft als Beruf“ – das Personalstrukturkonzept der GEW – geht von Lehre, Forschung, Management und der Wahrnehmung besonderer Funktionen als Aufgaben des wissenschaftlichen Personals aus. Die hieraus abgeleiteten Anforderungen und Tätigkeiten des wissenschaftlichen Personals gelten grundsätzlich sowohl für InhaberInnen von Funktionsstellen als auch für ProfessorInnen.
Die GEW empfiehlt, bei der Bewertung von Fähigkeiten des wissenschaftlichen Personals nach Kompetenzen zu unterscheiden. Bei der Bewertung von Tätigkeiten soll nach Schwierigkeiten und Maß der Verantwortung unterschieden werden. Die Bewertungen sollen nicht durch einmalige Anerkennung oder Vergabe des Amtes erfolgen, sondern prinzipiell revidierbar sein, auf der Basis kontinuierlicher Evaluierung. Mit diesem Ansatz sind Professuren – sowohl an Fachhochschulen als auch an Universitäten - nichts anderes als die Zusammenfassung besonderer Heraushebungsmerkmale auf Grund wissenschaftlicher Leistungen und deren Anerkennung in Forschung und Lehre.
Der Umfang ihrer Lehraufgaben ist durch eine Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) festgelegt. Die Regellehrverpflichtung beträgt für UniversitätsprofessorInnen 8 Semesterwochenstunden (SWS) und für FachhochschulprofessorInnen 18 SWS.
ProfessorInnen wurden nach einem Berufungsverfahren in der Regel in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen. Neuerdings wird - gerade bei Erstberufungen - die Berufung in Zeitbeamtenverhältnisse empfohlen. Der Wissenschaftsrat hat die traditionellen Berufungsverfahren eingehend analysiert und im Mai 2005 Reform-Empfehlungen zu ihrer Ausgestaltung ausgesprochen. Im Anhang 2 ist der damalige Stand der Hochschulgesetzgebung hierzu dargestellt.
Die GEW favorisiert eine angestelltenrechtliche Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und Vergütung aller Hochschulbeschäftigten einschließlich der ProfessorInnen und JuniorprofessorInnen. Die Position der GEW zum Verzicht auf den Beamtenstatus wird auch vom Wissenschaftsrat in seinen „Empfehlungen zum Wissenschaftstarifvertrag und zur Beschäftigung wissenschaftlicher Mitarbeiter“ vom Januar 2004 vertreten. Das Beispiel der Technischen Universität Darmstadt zeigt, dass er auch kurzfristig möglich ist.
Mit Fragen der leistungsbezogenen Vergütung und Besoldung beschäftigt sich in der GEW der Vorstandsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik. Die wissenschaftsspezifischen Aspekte diskutiert die GEW-Projektgruppe „Arbeitsplatz Hochschule und Forschung“ (ProG Arbeitsplatz HuF).
13.01.2009
W 3 für alle Professorinnen und Professoren
WR
// Empfehlungen zur Ausgestaltung von Berufungsverfahren (20.5.2005)
// ebenda, Anhang 1
// ebenda, Anhang 2
WR
// Empfehlungen zu einem Wissenschaftstarifvertrag (30.1.2004)
hessenrecht.hessen.de
// Gesetz zur organisatorischen Fortentwicklung der Technischen Universität Darmstadt (TUD-Gesetz)
KMK
// Vereinbarung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen (12.6.2003)