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Promotionsordnungen

Allen entsprechenden Regelungen im Hochschulrecht der Bundesländer ist gemein, dass sie die Hochschulen oder einzelne Fachbereiche/ Fakultäten der Hochschulen ermächtigen, ihrerseits Promotionsordnungen zu erlassen, die der Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde bedürfen.

Voraussetzungen zur Promotion und zur Zulassung zum Promotionsverfahren sind dort ebenso geregelt wie der Ablauf des Promotionsverfahrens (Begutachtung, mündliche Prüfung...) oder die Anforderungen zur Veröffentlichung der fertigen Dissertation. Dadurch sind die Promotionsordnungen an deutschen Universitäten außerordentlich vielfältig. Sie unterscheiden sich nicht allein von Fach zu Fach, sondern können auch innerhalb einzelner Disziplinen von Universität zu Universität stark abweichen. Es hilft hier nur gründliches Lesen der zutreffenden Ordnung.

Die meisten Promotionsordnungen sind mittlerweile online verfügbar. Eine entsprechende Linkliste bietet die Hochschule Neu-Ulm an.

Aus Promovierendenperspektive bedürfen viele der bestehenden Promotionsordnungen jedoch der Überarbeitung, teilweise sind sie sei vielen Jahren nicht mehr verändert worden und nicht an neuere Entwicklungen und die Situation Promovierender angepasst. Die Promovierenden-Initiative hat ein Forderungspapier verfasst, in dem sie sieben Punkte für die Modernisierung von Promotionsordnungen herausarbeitet (siehe rechts).

Links

Hochschule Neu-Ulm
// Promotionsordnungen aller Universitäten der BRD


PI
// Sieben Punkte zur Modernisierung von Promotionsordnungen (7.7.2003)

 

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