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Student. InteressenvertretungIn der Regel gibt es an den Hochschulen die Vollversammlung zur Vorbereitung von Entscheidungsprozessen mit Bedeutung für die ganze Studierendenschaft und Urabstimmungen zur Beschlussfassung. Das Studierendenparlament (StuPa) mit dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) oder der Studentenrat (StuRa) sind die zentralen studentischen Interessenvertretungen an den Hochschulen. Die Selbstverwaltung der Studierenden, die von StuPa und AStA bzw. StuRa wahrgenommen werden, nennt sich Verfasste Studierendenschaft (VS). Dazu gehört die Finanzhoheit, d.h. das Recht dieser Gremien, Semesterbeiträge festzulegen, die die Studierenden zur Finanzierung der Selbstverwaltung bezahlen müssen. In einigen Bundesländern exisieren auch Vertretungen der Studierendenschaften auf Landesebene. Auf der Ebene der Fachbereiche gibt es den Fachschaftsrat (FSR) als Vertretungsorgan der Studierenden eines Fachbereichs (Fachschaft genannt).
Neben der politischen Mitsprache gibt es seitens der Mitglieder des AStA bzw. des StuRa oft auch vielfältige Beratungs- und Serviceangebote für Studierende.
In Baden-Württemberg und Bayern ist die VS in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts abgeschafft worden. Die Wiedereinführung in diesen Ländern und der Kampf um das Recht der Studierendenvertretungen, auch ein politisches Mandat wahrnehmen zu dürfen, gehören zu den zentralen Forderungen der Studierenden. Der 2002 von der damaligen Bundesregierung unternommene Versuch, mit der 6. HRG-Novelle die VS bundesweit zu verankern, ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hiergegen gescheitert.
Der Dachverband von Studierendenvertretungen in der Bundesrepublik ist der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V. mit rund 80 Mitgliedshochschulen.
Für die GEW ist eine eigenständige Verfasste Studierendenschaft, die ihre Angelegenheiten autonom regelt und gegenüber Politik, Öffentlichkeit und Hochschulorganen das politische Mandat wahrnimmt, unabdingbarer Bestandteil der Selbstverwaltungsstrukturen einer Hochschule in gesellschaftlicher Verantwortung. Die GEW fordert daher die bundesweite gesetzliche Verankerung der Verfassten Studierendenschaft mit Finanz- und Satzungsautonomie und uneingeschränktem Recht auf freie politische Meinungsäußerung. In der GEW gibt es für Studierende neben vielfältigen Möglichkeiten der Mitwirkung mit dem Bundesausschuss (BASS) bzw. den Landesausschüssen der Studentinnen und Studenten satzungsgemäß verankerte eigene Interessenvertretungen.